Balkonsolaranlagen, aktuelle Informationen und Fördermöglichkeit

Balkonsolaranlagen, aktuelle Informationen und Fördermöglichkeit

Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay

Mit den steigenden Energiekosten und sinkenden Modulpreisen wird der Gedanke attraktiv, sich eine kleine Solaranlage auf den Balkon zu stellen. Die bestehenden und kommenden Gesetzesänderungen machen es leichter, eine Balkonsolaranlage benutzen zu können. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten, um die Investitionskosten zu senken – auch für Frankfurt-Pass-Besitzer! Aber lohnt es sich auch?

Sogenannte Steckersolargeräte sind seit 2023 immer günstiger geworden. Zum einen sind diese Geräte mit der Senkung der Umsatzsteuer für Steckersolargeräte auf 0% preislich erschwinglicher geworden, zum anderen wurden im Sommer ein paar Regeln aufgeweicht, zum Beispiel die Pflicht ein solches Gerät nur durch eine Elektrofachkraft installieren zu lassen. Der Austausch der Stromzähler darf keine Zusatzkosten verursachen und die Pflicht, sich als EEG-Erzeuger anzumelden, wurde aufgehoben (dies ist zwar immer noch optional möglich, aber die meisten Energieerzeuger bestehen darauf, dass auf den EEG-Ertrag verzichtet wird).
Anmerkung: Sollte die Elektrik des Hauses schon älter sein, ist es ratsam, die Stromleitungen doch von einer Elektrofachkraft (erfahren in Gebäudeinstallation und PV-Anlagentechnik) auf ihre Eignung prüfen zu lassen, um spätere kostspielige Schäden zu vermeiden. Je nach Förderprogramm oder Netzbetreiber ist dies eventuell ohnehin notwendig. Zudem sollte auch die Sicherung überprüft werden, denn FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter, der vor Überlastung im Stromkreis schützt) sind erst seit 1984 Pflicht, ältere Wohnungen könnten demnach noch ohne diesen sein.

> Was ist Organisatorisch zu beachten?
> Das Solargerät
> Fördermöglichkeit zur Kostensenkung

Was ist organisatorisch zu beachten?

Leider ist es mit „ich kaufe das Gerät und schließe es an meiner Balkonschuko an“ nicht getan. Zunächst müssen, so zur Miete gewohnt wird, die Vermieter um Erlaubnis gebeten werden: Diese dürfen das Gerät nicht komplett verbieten, können aber Auflagen darüber machen, wie und wo das Gerät angebracht wird. Je nach Vermieter können jedoch viele Steine in den Weg gelegt werden. Mit den immer noch für 2024 geplanten, aber noch nicht beschlossenen Gesetzesänderungen, soll es zukünftig Mietenden jedoch leichter gemacht werden.

Zähleraustausch: Der Energieversorger muss benachrichtigt werden, damit unter Umständen der Zähler ausgetauscht wird, da ein Zweirichtungszähler benötigt wird. Mit dem Solarpaket 1 ist es nun übergangsweise geduldet, bis zum Einbau des Zweirichtungszählers die Anlage schon laufen zu lassen.

Anmeldungen: Das Gerät muss bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registriert werden, auch wenn keine Einkünfte erzielt werden – im Rahmen des Solarpakets 1 wurde diese Anmeldung vereinfacht. Das sollte unbedingt nicht verschlafen werden, da sonst Strafen drohen!

Das Solargerät

Als Steckersolargeräte erlaubt sind Geräte, deren Wechselrichter maximal 600 W verarbeiten kann (800W sind zwar derzeit möglich/geduldet, da durch den Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber auch die Beschränkung auf 600W nicht mehr existiert – auf der sicheren Seite sind sie jedoch mit einem gedrosseltem 800W Gerät). Wechselrichter wandeln die produzierte Elektrizität von Gleichstrom in mit dem Stromnetz kompatiblen Wechselstrom um. Dieser wird nur in den eigenen Stromkreislauf eingespeist, Nachbarn profitieren also nicht von ihrem Strom.
Die damit verbundenen Solarmodule können eine höhere Leistung erbringen, aber mehr als 800 W lohnen sich nicht, da der erlaubte Wechselrichter nicht mehr verarbeiten kann und so nur unnötige Kosten entstehen.

Glas oder Kunststoff? Aus welchem der beiden Materialien die Module sein sollen, ist tatsächlich keine Frage der Sicherheit, sondern der Präferenz: Glasmodule haben einen höheren Wirkungsgrad und damit einen höheren Ertrag, während Kunststoffmodule leichter und daher einfacher sicher zu befestigen sind, denn Glasmodule können um die 20kg wiegen!

Beispiel: Solarmodule im 90° Winkel
Beispiel: Solarmodule im 30° Winkel

Ausrichtung und Winkel: Ideal sind 30° Winkel und eine Ausrichtung nach Südwest, aber selbst bei einem Nordstandort kann noch ein Effizienzgrad von 60% erreicht werden. Mit Hilfe des Steckersolarrechners der HTW Berlin (Hochschule für Technik und Wirtschaft) lässt sich die jährliche Stromkostenersparnis errechnen. Leistung, Winkel und Himmelsrichtung lassen sich hier einstellen.

Der Stecker: Mini-PV Anlagen (Mini-Photovoltaik) können nun auch über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen (Schutzkontaktstecker) angeschlossen werden – je nach Förderung kann jedoch immer noch ein Anschluss über einen Wieland-Stecker mit einer qualifizierten Elektrofachkraft verpflichtend sein. Auch wenn es nicht gesagt werden sollte: Natürlich sollten auch nicht mehrere Geräte über einen Mehrfachstecker eingespeist werden.

Wielandstecker
Wielandstecker-Steckdose

Fördermöglichkeit in Frankfurt

Für in Frankfurt lebende Personen bietet die Stadt mit dem Klimabonus verschiedene Fördermöglichkeiten- die Haushaltsmittel für die Förderung von Mini-PV-Anlagen sind jedoch zeitweilig (Stand: Ende Mai 2024) erschöpft. Gefördert wurden sie wie folgt: Mini-PV-Anlagen werden mit 50% der förderfähigen Kosten unterstützt, mit Frankfurt-Pass können sogar 75% der Kosten gefördert werden. Ganz wichtig: Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Zu den Anforderungen für diese Förderung zählt auch, dass der elektrische Anschluss der Anlagen den technischen Vorgaben des Netzbetreibers entsprechen muss.

Förderfähige Material- und Arbeitskosten

  • Mini-PV-Module inklusive Wechselrichter und Anschlusstechnik
  • sturmsichere Befestigungsvorrichtungen
  • unabdingbar erforderliche Leitungs- und Anschlussysteme bis zur Höhe der Modulkosten

Dass ein Elektriker die örtliche Gegebenheit überprüft, ist notwendig. Zusammen mit den Kosten für das Material sollte zusätzlich auch ein Kostenvoranschlag für dessen Arbeiten im Antrag mit eingereicht werden.

paw / Dezember 2023, update am 31.05.2024
Grafiken: mha

weitere Quellen:
https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/mini-pv-anlage-solar-strom-balkon-nachhaltig-erzeugen

Korrigiert Moritz Hamann 04.06.2024 11:15 Uhr

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