Steigende Kosten für alle Bedarfe des täglichen Lebens kommen zu den exorbitant gestiegenen Energiepreisen hinzu. Viele Menschen werden trotz der Maßnahmen, die von der Regierung getroffen wurden, nicht wissen, wie sie ihre Heizkosten bezahlen können.
Wenn das Geld sowieso schon knapp ist, kann es schnell zu Schulden, Mahnungen und auch Sperrungen von Gas oder Strom kommen. Für alle Betroffenen bietet die Website www.energie-hilfe.org umfassende Informationen sowie Anträge zur Kostenübernahme.
Infos für Betroffene
Mit Hilfe aufstockender Sozialleistungen haben berechtigte Personen die Möglichkeit die Energiekosten zu bewältigen. Wer berechtigt ist und was man sich erstatten lassen kann finden Sie auf der oben genannten Website. Die Hinweise umfassen Beziehende von Leistungen der Grundsicherung, ALG I, Rente oder Krankengeld. Weiterhin für Auszubildende und Schüler*innen im eigenen Haushalt, sowie Studierende, Angestellte und Selbstständige. Wichtig im Umgang mit Ämtern ist, immer darauf achten, Anträge fristgerecht zu stellen.
Nachzahlungen aus Verbrauchsabrechnungen
Wenn Sie von Ihrem Stromanbieter eine Verbrauchsabrechnung bekommen und nachzahlen müssen, versuchen Sie zunächst eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Setzen Sie die Höhe der Rate nicht zu hoch an, maximal 10% des Regelbedarfs. Falls eine Ratenzahlung nicht möglich ist, eventuell wegen schon laufender Raten oder sonstiger Zahlungsverpflichtungen, sehen Sie davon ab eine Ratenzahlung anzubieten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist die Forderung zu begleichen, können Sie ein Darlehen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen, das dann mit den Leistungen aufgerechnet wird. Außerdem ist es möglich, nachdem das Darlehen bewilligt ist, einen Antrag auf Erlass zu stellen. Allerdings muss man damit rechnen, den Erlass erst im Widerspruchs- oder Klageverfahren zu erreichen.
Anträge
Auf der oben genannten Website finden Sie alle infrage kommenden Musteranträge, sowie bei Tacheles e. V. ein Adressenverzeichnis für Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialhilfeninitiativen, Ämterbegleitungen und Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen in Ihrer Region.
Quelle: vdk.de